Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Metropol Fitness UG


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Metropol Fitness UG mit ihren Mitgliedern
so weit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1. Vertragspartner des Mitglieds, Geltung und Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die Metropol Fitness UG, Regensburger Straße 334a, 90480 Nürnberg; Tel.:
+49(0)911-47791500/; E-Mail: info[at]metropol-fitness.de; Amtsgericht Nürnberg HRB 38149; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE
334882070.


Die Metropol Fitness UG (Metropol Fitness) ist wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser AGB mit Wirkung für die
Zukunft berechtigt, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung bei Berücksichtigung der Interessen
beider Parteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund von
Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen oder behördlichen Auflagen erforderlich ist, wenn die Änderung aufgrund einer für
Metropol Fitness bei Vertragsabschluss nicht absehbaren vertraglichen Äquivalenzstörung in nicht unbedeutendem Maße
notwendig ist oder wenn die Änderung aus technischen Gründen erforderlich ist. Metropol Fitness wird das Mitglied auf die
Änderung und das Datum ihres Inkrafttretens hinweisen und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig
räumt Metropol Fitness dem Mitglied eine sechs Wochen lange Frist ein, während derer das Mitglied der Änderung
widersprechen oder die geänderten AGB akzeptieren kann. Widerspricht das Mitglied nicht binnen dieser Frist, werden die
geänderten AGB wirksam. Metropol Fitness wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf das
Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung wesentlicher
Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2. Vertragsabschluss im Studio
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und Metropol Fitness mit der
Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch Metropol Fitness zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen,
wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Metropol Fitness, in
Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den
Vertragsabschluss mit Metropol Fitness in Textform (z. B. eMail oder Brief) gegenüber Metropol Fitness ohne Angabe von
Gründen widerrufen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu
zahlende Aktivierungspauschale für die elektronische Zugangskontrolle erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass
Metropol Fitness keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
3. Online-Vertragsabschluss
Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online
abzuschließen. Der Kunde kann auf der Metropol Fitness-Website oder vor Ort im Studio den gewünschten Tarif auswählen.
Indem er nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ klickt, gibt der Kunde
ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab und erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Alle Eingaben
werden dem Kunden vor Klick auf diesen Button in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor der verbindlichen Abgabe des
Angebots durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine
Eingaben zu korrigieren, indem er auf den Button „Zurück“ oder den „X“-Button klickt.
Metropol Fitness bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt
zugleich die verbindliche Annahme des Angebots durch Metropol Fitness dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit Metropol
Fitness zustande. Im Anschluss kann das Mitglied sein personalisiertes Zutrittsmedium (siehe Ziffer 13) im Studio abholen.
Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende
Aktivierungspauschale für das Zutrittsmedium erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass Metropol Fitness keine oder
wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. Metropol Fitness speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den
Vertragstext sowie diese AGB per E-Mail mit der automatischen Bestellbestätigung zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Metropol Fitness abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Metropol Fitness nachfolgend
informiert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Metropol
Fitness UG, Regensburger Straße 336, 90480 Nürnberg; E-Mail: info[at]Metropol Fitness.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die
von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für den Widerruf kann das Mitglied das folgende Muster Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere
Form der Erklärung wählen.
Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Metropol Fitness UG, Regensburger Straße 334a, 90480 Nürnberg; E-Mail: info[at]Metropol-Fitness.de;
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)- Bestellt am (*)/erhalten am (*)- Name des/der Verbraucher(s)- Anschrift des/der
Verbraucher(s)- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
4.Aufschiebende Bedingung bei Vertragsabschluss im Vorverkauf oder während behördlich angeordneter Schließung
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines
Studios aufgrund behördlicher Anordnung odergesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen
werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen
oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits im Zeitpunkt des oben
beschriebenen Vertragsabschlusses nach Ziffer 2 zustande kommt. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von
Metropol Fitness und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen
Eröffnung des Studios bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen
Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und Metropol
Fitness vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
5.Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht
voll geschäftsfähig sind, können mit Metropol Fitness keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit Metropol Fitness kann
von diesen Kunden aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden,
welche schriftlich vorgelegt werden muss. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
6. Garantierte Studioöffnungszeiten
Die Öffnungszeiten können variieren und sind auf der Website https://www.Metropol-Fitness.de einsehbar. Metropol Fitness
garantiert eine Öffnungszeit von 07:00 – 22:00 Uhr. Die Öffnung des Studios über diese Zeiten hinaus erfolgt freiwillig und für
das Mitglied kostenfrei. Metropol Fitness ist berechtigt, die Öffnungszeiten anzupassen, wobei die garantierte Öffnungszeit nicht
beeinträchtigt wird. Über derartige Änderungen der Öffnungszeiten wird das Mitglied rechtzeitig informiert.
7. Starterpack
Metropol Fitness kann bei Vertragsabschluss als Willkommensgeschenk dem Mitglied kostenlos ein sogenanntes Starterpack
überlassen, zum Beispiel bestehend aus Metropol Fitness-Flasche, Metropol Fitness-Handtuch und anderen Metropol Fitness
Artikeln. Bei der Überlassung des Starterpacks handelt es sich um eine freiwillige Zugabe zur Anmeldung. Auf die Überlassung
besteht kein Anspruch. Metropol Fitness hat jederzeit das Recht, zukünftig keine Starterpacks mehr auszugeben oder den Inhalt
des Starterpacks zu ändern. Metropol Fitness übernimmt keine Gewährleistung für die im Starterpack enthaltenen
Gegenstände.
8. Hausordnung; Nutzung von Spinden und Parkplätzen
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der im Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den
Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zu Verhaltenspflichten des Mitglieds
zur zulässigen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder enthalten.
Im Studio stellt Metropol Fitness dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der
Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer
Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist Metropol Fitness berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren.
(kostentpflichtig)


Das Studio wird auch Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Soweit von Metropol Fitness Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der
Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. Metropol Fitness ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im
Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist Metropol Fitness
berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
9. E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied teilt Metropol Fitness bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, überwelche die
Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche
Erklärungen von Metropol Fitness (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die
vom Mitgliedangegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet
werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das
Mitglied Metropol Fitness die geänderten Daten unverzüglich mit.
10. Metropol Fitness-App
Metropol Fitness betreibt über MySports eine Metropol Fitness-App, die den sogenannten „Selfservice“ enthält. In der Metropol
Fitness-App kann das Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B.Trainingspläne) zu
nutzen. In dem „Selfservice“ kann das Mitglied seine Vertragsdatenverwalten. Neben der Beantragung einer Ruhezeit in
Textform (vgl. Ziffer 12) kann das Mitglied eine Ruhezeit auch direkt in dem „Selfservice“ durch Klick auf den Button „Ruhezeit
beantragen“ beantragen. Neben der Kündigung in Textform (vgl. Ziffer 11) kann das Mitglied den Vertrag auch direkt im
„Selfservice“ durch Klick auf den Button „Vertrag kündigen“ kündigen. Zudem behält sich Metropol Fitness vor, neben dem
Widerruf in Textform (vgl.Ziffer 2) zukünftig die Möglichkeit anzubieten, auch den Widerruf direkt über den „Selfservice“ zu
erklären.
11. Dauer der Mitgliedschaft
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die
Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis
zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des
Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer
Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide
Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. per Kontaktformular
oder Brief) oder kann über die Metropol Fitness-App/den Selfservice erklärt werden (vgl. Ziffer 10). Etwaige dem Mitglied von
Metropol Fitness gewährte Freimonate oder Ruhemonate (siehe Ziffer 12) verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragsjahr
(Grundlaufzeit) entsprechend.
Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum
Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn innerhalb eines Umkreises von 20 km (Fahrtstrecke) zum neuen
Wohnort des Mitglieds kein Metropol Fitness-Studio liegt. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter
Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) Metropol Fitness
zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Metropol Fitness ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt,
wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt
Metropol Fitness auswichtigem Grund, kann Metropol Fitness den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag
mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch Metropol Fitness
aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass Metropol Fitness überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
12. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe im ersten Vertragsjahr
höchstens zwei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Ab dem zweiten Vertragsjahr stehen dem
Mitglied in Summe höchstens zwei Monate Ruhezeit pro Kalenderjahr zu; die Ruhezeit ist hier ebenfalls nur für volle
Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit
muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) oder in der
Metropol Fitness-App/dem Selfservice (vgl. Ziffer 10) beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten
Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der
Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der
Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um
den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die
Mitgliedschaft ruhen zulassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
13. Elektronisches Zutrittsmedium
Das personalisierte elektronische Zutrittsmedium wird gegen Zahlung einer Aktivierungspauschale eingerichtet. Der Zugang
zum Studio ist nur mit diesem elektronischen Zutrittsmedium möglich. Das elektronische Zutrittsmedium ist nicht übertragbar. Es
darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine
Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch Metropol Fitness bleibt unberührt; die
Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Jeder Verlust des elektronischen Zutrittsmedium oder jede Beschädigung ist
unverzüglich Metropol Fitness zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird das Medium umgehend gesperrt.
Für die Ausstellung eines neuen Zutrittsmediums bei Verlust oder Beschädigung ist eine Gebühr von 20.-€ für das neue
elektronische Zutrittsmedium zu zahlen.
Diese Gebühr dient dem Ausgleich der Ersatz- und Verwaltungsaufwände.
Durch das personalisierte Zutrittsmedium erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme des personalisierten
Zutrittsmediums ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
14. Bargeldlose Zahlung
Metropol Fitness kann die verpflichtende bargeldlose Zahlung sämtlicher von Metropol Fitness angebotenen Dienstleistungen
und Waren einführen.
15. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung
Sowohl beim Online-Vertragsabschluss als auch beim Vertragsabschluss im Studio steht die Zahlung per SEPA
Lastschrifteinzug oder Kreditkarte zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag
eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der
anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder
wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Metropol Fitness berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der
durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die
Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Alternativ ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den
kompletten Jahresbeitrag für die erste Vertragsperiode (einschließlich der Aktivierungspauschale) innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto zu überweisen. Ab der zweiten Vertragsperiode ist
das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den Beitrag für jeweils sechs Monate im Voraus binnen 14Tagen nach Beginn
eines jeden Vertragshalbjahres (jeweils sechs Monate) zu überweisen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder
Überweisung sind nicht möglich. Das Mitglied kann die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) durch Mitteilung an
Metropol Fitness ändern. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale von 10,-€ an. Metropol Fitness behält sich vor, dem Mitglied
den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug
befindet.
16. Anpassung des Mitgliedsbeitrages
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Metropol Fitness berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der
Erhöhung anzupassen. Metropol Fitness wird dem Mitglied die Anpassung mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird
ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche
Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
17. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Metropol Fitness UG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten),
in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden,
bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen
darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Metropol Fitness UG auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von
Erfüllungsgehilfen von der Metropol Fitness UG. Für Wertgegenstände und Garderobe des Mitglieds keine Haftung.
18. Sonstiges
Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gesattet, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt Metropol Fitness mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist
verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher
ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
Stand 03/2026