Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Metropol Fitness UG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Metropol Fitness UG mit ihren Mitgliedern so weit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Vertragspartner des Mitglieds ist die Metropol Fitness UG, Regensburger Straße 334a, 90480 Nürnberg; Tel.: +49(0)911-47791500/; E-Mail: info[at]metropol-fitness.de; Amtsgericht Nürnberg HRB 38149; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 334882070.
Die Metropol Fitness UG (Metropol Fitness) ist wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung bei Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen oder behördlichen Auflagenerforderlich ist, wenn die Änderung aufgrund einer für Metropol Fitness bei Vertragsabschluss nicht absehbaren vertraglichen Äquivalenzstörung in nicht unbedeutendem Maße notwendig ist oder wenn die Änderung aus technischen Gründen erforderlich ist. Metropol Fitness wird das Mitglied auf die Änderung und das Datum ihres Inkrafttretens hinweisen und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig räumt Metropol Fitness dem Mitglied eine sechs Wochen lange Frist ein, während derer das Mitglied der Änderung widersprechen oder die geänderten AGB akzeptieren kann. Widerspricht das Mitglied nicht binnen dieser Frist, werden die geänderten AGB wirksam. Metropol Fitness wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und Metropol Fitness mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch Metropol Fitness zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Metropol Fitness, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit Metropol Fitness in Textform (z. B. per Kontaktformular , eMail oder Brief) gegenüber Metropol Fitness ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Aktivierungspauschale für die elektronische Zugangskontrolle erhoben, es sei denn, das Mitgliedweist nach, dass Metropol Fitness keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Der Kunde kann auf der Metropol Fitness-Website oder vor Ort im Studio den gewünschten Tarif auswählen. Indem er nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ klickt, gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab und erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Alle Eingaben werden dem Kunden vor Klick auf diesen Button in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor der verbindlichen Abgabe des Angebots durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, indem er auf den Button „Zurück“ oder den „X“-Button klickt.
Metropol Fitness bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt zugleich aber noch keine verbindliche Annahme des Angebots durch Metropol Fitness dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit Metropol Fitness noch nicht zustande. Erst doch eine erfolgreiche Legitimierung des Mitglieds kommt der Vertrag zustande. Im Anschluss kann das Mitglied seine personalisiertes Zugangsmedium (siehe Ziffer 13) im Studio abholen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungenzu zahlende Aktivierungspauschale für Zugangsmedium erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass Metropol Fitness keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
Metropol Fitness speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese AGB per E-Mail mit der automatischen Bestellbestätigung zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Metropol Fitness abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Metropol Fitness nachfolgend informiert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Metropol Fitness UG, Regensburger Straße 336, 90480 Nürnberg; E-Mail: info[at]Metropol Fitness.de) mittelseiner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Für den Widerruf kann das Mitglied das folgende Muster Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere Form der Erklärung wählen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Metropol Fitness UG, Regensburger Straße 336, 90480 Nürnberg; E-Mail: info[at]Metropol-Fitness.de;-
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)- Bestellt am (*)/erhalten am (*)- Name des/der Verbraucher(s)- Anschrift des/der Verbraucher(s)- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung odergesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits im Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsabschlusses nach Ziffer 2 zustande kommt. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von Metropol Fitness und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintrittder Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen Eröffnung des Studios bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und Metropol Fitness vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit Metropol Fitness keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit Metropol Fitness kann von diesen Kunden aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Die Öffnungszeiten können variieren und sind auf der Website https://www.Metropol-Fitness.de einsehbar. Metropol Fitness garantiert eine Öffnungszeit von 07:00 – 22:00 Uhr. Die Öffnung des Studios über diese Zeiten hinaus erfolgt freiwillig und für das Mitglied kostenfrei. Metropol Fitness ist berechtigt, die Öffnungszeiten anzupassen, wobei die garantierte Öffnungszeit nicht beeinträchtigt wird. Über derartige Änderungen der Öffnungszeiten wird das Mitglied rechtzeitig informiert.
Metropol Fitness kann bei Vertragsabschluss als Willkommensgeschenk dem Mitglied kostenlos ein sogenanntes Starterpack überlassen, zum Beispiel bestehend aus Metropol Fitness-Flasche, Metropol Fitness-Handtuch und anderen Metropol Fitness-Artikeln. Bei der Überlassung des Starterpacks handelt es sich um eine freiwillige Zugabe zur Anmeldung. Auf die Überlassung besteht kein Anspruch. Metropol Fitness hat jederzeit das Recht, zukünftig keine Starterpacks mehr auszugeben oder den Inhalt des Starterpacks zu ändern. Metropol Fitness übernimmt keine Gewährleistung für die im Starterpack enthaltenen Gegenstände.
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der im Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zu Verhaltenspflichten des Mitglieds zur zulässigen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitgliederenthalten.
Im Studio stellt Metropol Fitness dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist Metropol Fitness berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren. (kostentpflichtig)
Das Studio wird auch Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Soweit von Metropol Fitness Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. Metropol Fitness ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist Metropol Fitness berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Das Mitglied teilt Metropol Fitness bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, überwelche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von Metropol Fitness (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitgliedangegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied Metropol Fitness die geänderten Daten unverzüglich mit.
Metropol Fitness betreibt über MySports eine Metropol Fitness-App, die den sogenannten „Selfservice“ enthält. In der Metropol Fitness-App kann das Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B.Trainingspläne) zu nutzen. In dem „Selfservice“ kann das Mitglied seine Vertragsdatenverwalten. Neben der Beantragung einer Ruhezeit in Textform (vgl. Ziffer 12) kann das Mitglied eine Ruhezeit auch direkt in dem „Selfservice“ durch Klick auf den Button „Ruhezeit beantragen“ beantragen. Neben der Kündigung in Textform (vgl. Ziffer 11) kann das Mitglied den Vertrag auch direkt im „Selfservice“ durch Klick auf den Button „Vertrag kündigen“ kündigen. Zudem behält sich Metropol Fitness vor, neben dem Widerruf in Textform (vgl.Ziffer 2) zukünftig die Möglichkeit anzubieten, auch den Widerruf direkt über den „Selfservice“ zu erklären.
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate (soweit vertraglich nicht explizit anders vereinbart), wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) oder kann über die Metropol Fitness-App/den Selfservice erklärt werden (vgl. Ziffer 10). Etwaige dem Mitglied von Metropol Fitness gewährte Freimonate oder Ruhemonate (siehe Ziffer 12) verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) entsprechend.
Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn innerhalb eines Umkreises von 20 km (Fahrtstrecke) zum neuen Wohnort des Mitglieds kein Metropol Fitness-Studio liegt. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) Metropol Fitness zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Metropol Fitness ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt Metropol Fitness auswichtigem Grund, kann Metropol Fitness den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch Metropol Fitness aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass Metropol Fitness überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schadenentstanden ist.
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe im ersten Vertragsjahr höchstens zwei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Ab dem zweiten Vertragsjahr stehen dem Mitglied in Summe höchstens zwei Monate Ruhezeit pro Kalenderjahr zu; die Ruhezeit ist hier ebenfalls nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) oder in der Metropol Fitness-App/dem Selfservice (vgl. Ziffer 10) beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zulassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
Das personalisierte elektronische Zutrittsmedium wird gegen Zahlung einer Aktivierungspauschale eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit der elektronischen Zutrittsmedium möglich. Das elektronische Zutrittsmedium ist nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadenersatz durch Metropol Fitness nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass Metropol Fitness überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Jeder Verlust des elektronischen Zutrittsmedium oder ihre Beschädigung ist unverzüglich Metropol Fitness zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird das Medium umgehend gesperrt.
Für die Ausstellung eines neuen Zutrittsmediums bei Verlust oder Beschädigung ist die jeweils aktuelle Aktivierungspauschale für das elektronische Zutrittsmedium erneut zu zahlen, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass Metropol Fitness überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Durch das personalisierte Zutrittsmedium erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme des personalisierten Zutrittsmediums ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
Metropol Fitness kann die verpflichtende bargeldlose Zahlung sämtlicher von Metropol Fitness angebotenen Dienstleistungen und Waren einführen.
Sowohl beim Online-Vertragsabschluss als auch beim Vertragsabschluss im Studio steht nur die Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Metropol Fitness berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Alternativ ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den kompletten Jahresbeitrag für die erste Vertragsperiode (einschließlich der Aktivierungspauschale) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto zu überweisen. Ab der zweiten Vertragsperiode ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den Beitrag für jeweils sechs Monate im Voraus binnen 14Tagen nach Beginn eines jeden Vertragshalbjahres (jeweils sechs Monate) zu überweisen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Das Mitglied kann die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) durch Mitteilung an Metropol Fitness ändern. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 an, es sei denn das Mitglied weist nach, dass Metropol Fitness überhaupt keine Aufwendungen oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. Metropol Fitness behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Metropol Fitness berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Metropol Fitness wird dem Mitglied die Anpassung mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Metropol Fitness UG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Metropol Fitness UG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Metropol Fitness UG. Für Wertgegenstände und Garderobe des Mitglieds keine Haftung.
Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gesattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt Metropol Fitness mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
Stand 09/2024